FAQ
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Naturgemäß hängen die Kosten von der Art, Ausstattung und Größe der Halle ab. Grundsätzlich gilt: Je größer die Halle, desto wirtschaftlicher wird sie.
Im Mittel kann jedoch - basierend auf dem aktuellen Lohn- und Materialpreisniveau - für eine einfache Industriehalle schlüsselfertig mit ca. 850 - 1.100 EUR netto pro m² gerechnet werden. -
Das Förderwesen für den Wohnbau ist Ländersache und in den jeweiligen Landesgesetzblättern geregelt. Es basiert auf der Zuhilfenahme von Bundesmitteln.
Im Bundesland Steiermark gibt es die Subjektförderung, die sich nach Familieneinkommen und -größe richtet, sowie Objektförderungen, beispielsweise die Eigenheimförderung, energetische Sanierung (derzeit auslaufend), umfassende Sanierung und Assanierung.
Jedenfalls ist zur Erlangung einer Förderung eine Vorbeurteilung durch ein Gremium der Landesregierung (Wohnbautisch) erforderlich. -
Eine umfassende Sanierung liegt vor, wenn ein bestehendes Wohngebäude in einem über die bloße Erhaltung hinausgehenden Ausmaß saniert wird – mit dem Ziel, die Wohnqualität, Energieeffizienz und strukturelle Funktionalität deutlich zu verbessern. Dabei müssen mindestens drei Wohnungen mit jeweils mindestens 30 m² entstehen oder erhalten bleiben. Die Obergrenze für geförderte Wohnflächen liegt bei 90 m² pro Wohnung; wird diese Fläche im Einzelfall überschritten, ist der übersteigende Anteil nicht förderfähig. Zudem muss das Objekt gemäß Baubewilligung seit mindestens 30 Jahren bestehen. Ziel der Sanierung ist insbesondere eine signifikante Verbesserung der Energiebilanz – daher ist bei Antragstellung verpflichtend ein Energieausweis vorzulegen.
Eine Assanierung liegt vor, wenn ein bestehendes Gebäude ersetzt oder in erheblichem Umfang durch Neubauanteile erweitert wird. Es handelt sich dabei nicht um eine klassische Sanierung, sondern um einen Teil- oder Totalneubau auf einem bereits bebauten Grundstück oder um das Schließen einer Baulücke. Die Liegenschaft muss in einem Siedlungsschwerpunkt gemäß Raumordnungsgesetz (ROG) liegen. Der Neubauanteil muss mindestens 50 % betragen und darf – mit Ausnahme von Baulücken – das Fünffache der Bestandsfläche nicht überschreiten. Nicht förderfähig sind Objekte mit ausschließlich gewerblicher Nutzung, Gebäude ohne rechtsgültige Baugenehmigung sowie Neubauten außerhalb von Siedlungsschwerpunkten.
In beiden Fällen kommt eine verkürzte Abschreibung über 15 Jahre zur Anwendung.
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Mieteinnahmen müssen grundsätzlich versteuert werden. Durch eine Beteiligung an einer UFS oder ASS im Rahmen eines Bauherrenmodells können jedoch Verluste gegenüber den Einnahmen geltend gemacht werden. Der Vorteil dabei ist, dass diese Verluste einkommenssteuermindernd genutzt werden können. Das Investment wird dabei von einem steuerlichen Experten individuell an die jeweilige Einkommenssituation angepasst. Besonders geeignet ist dieses Modell für Personen mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit.