Beweissicherung dient als Nachweis von Schäden, die durch Baumaßnahmen an Gebäuden, Bauwerken und Verkehrsflächen verursacht wurden.
Es dient den Beteiligten wie Eigentümer, Planer aber auch dem Bauunternehmer zur Abwehr von Forderungen und der
Durchsetzung von Ansprüchen